Eingang lesen, zuordnen, Geschäftsvorfall anlegen, übermitteln. Unsere KI-Agenten laufen auf eigener Hardware in Hamburg, ohne Daten an externe KI-Anbieter. Menschen entscheiden dort, wo es nötig ist.
Änderungsmeldungen kommen über viele Kanäle, müssen abgetippt, zugeordnet und an verschiedene Versicherer weitergegeben werden. Das bindet Fachkräfte, die anderswo fehlen.
Vom Eingang bis zum Abschluss, mit Kontrollpunkten dort, wo Entscheidungen fallen.
Umzugsmeldungen aus E-Mail, Portal oder Anruf erkennen und an alle betroffenen Versicherer übermitteln.
Namensänderungen, Begünstigungen und Beitragsanpassungen medienbruchfrei verarbeiten.
Leistungsanträge erfassen, prüfen und zur Auszahlung vorbereiten, mit automatischer Belegprüfung.
Massenänderungen bei Arbeitgeberwechsel, Tarifumstellungen oder Konsolidierungen effizient abwickeln.
Fünf Schritte vom Eingang bis zur Übermittlung.
E-Mail, Brief-Scan, Portal oder Schnittstelle
Dokument lesen, Anliegen und Personen zuordnen
Geschäftsvorfall im Verwaltungssystem erzeugen
Menschliche Freigabe an definierten Kontrollpunkten
Weitergabe an Versicherer und Beteiligte
Unsere KI-Agenten laufen ausschließlich auf eigener Hardware im zertifizierten Rechenzentrum in Hamburg. Im Standardbetrieb werden keine Daten an externe KI-Anbieter übermittelt. Die eingesetzten Modelle wechseln mit dem Stand der Technik, der Betriebsort nicht.
Der Einsatz folgt unserer verbindlichen KI-Richtlinie: Risikobewertung vor dem Einsatz, Eintrag im KI-Systemregister, Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO und keine autonomen Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle. Wie wir das organisieren, dokumentiert unsere Seite zur KI-Transparenz.
Hintergründe zu Governance, Datenschutz und KI-Verordnung: KI-Governance in HR und bAV, KI und Datenschutz in der bAV und EU AI Act in der bAV.
Überall, wo viele gleichartige Vorgänge über viele Kanäle eingehen.
Lokale Modelle, die je nach Stand der Technik aktualisiert werden. Sie laufen auf unserer eigenen Hardware in Hamburg; es findet keine Datenübermittlung an externe KI-Anbieter statt.
Nein. Die Agenten bereiten Vorgänge vor und führen Routineschritte aus; an definierten Kontrollpunkten entscheiden Menschen. Das entspricht auch den Anforderungen von Art. 22 DSGVO.
In der Regel nicht: Die Agenten verarbeiten Änderungen und Dokumente, sie bewerten keine Personen. Die Einordnung prüfen wir je Anwendungsfall und dokumentieren sie.
KI-gestützte Interaktionen kennzeichnen wir nach Art. 50 KI-VO; auf Wunsch wird jederzeit ein Mensch hinzugezogen.
Ja. Wir zeigen reale Abläufe mit lokaler KI in einer Demo, die wir für Interessenten freischalten.
Wir zeigen reale Abläufe mit lokaler KI und prüfen gemeinsam, welche Vorgänge in Ihrem Haus geeignet sind.
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