Demo vereinbaren

KI-Transparenz & Governance

Künstliche Intelligenz automatisiert bei uns Prozesse — sicher, nachvollziehbar und in Deutschland. Auf dieser Seite dokumentieren wir, welche KI-Systeme wir einsetzen, wer die Verantwortung trägt und wie wir die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 umsetzen.

KI-VO (EU) 2024/1689 Lokale KI-Modelle im Betrieb Verbindliche KI-Richtlinie Made in Germany · Seit 1996
Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026 · Nächste planmäßige Überprüfung: Januar 2027 (halbjährlicher Turnus)
Auf einen Blick

Vier Grundsätze unseres KI-Einsatzes

Lokale Modelle, eigene Hardware

Im Produktivbetrieb von smart!bAV und weiteren Anwendungen laufen ausschließlich lokale KI-Modelle auf unserer eigenen Hardware im TÜV-NORD-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland.

Klare Verantwortung

Der KI-Einsatz ist durch eine verbindliche KI-Richtlinie geregelt — mit benanntem KI-Beauftragten, definierten Rollen und Berichtsweg zum Vorstand.

Transparente Kennzeichnung

KI-gestützte Interaktionen und KI-generierte Inhalte kennzeichnen wir gemäß Art. 50 KI-VO — klar erkennbar und barrierefrei.

Regelmäßige Überprüfung

Alle KI-Systeme durchlaufen vor dem Einsatz eine Risikobewertung und werden mindestens halbjährlich überprüft. Unsere Mitarbeitenden werden gemäß Art. 4 KI-VO geschult.

Ihre Daten bleiben in unserer Infrastruktur

Für den KI-gestützten Betrieb unserer Plattformen werden keine Daten zur Verarbeitung an externe KI-Anbieter übermittelt. Die eingesetzten Modelle wechseln mit dem Stand der Technik — unverändert bleibt: Sie laufen auf unserer Hardware, in Deutschland, unter unserer Kontrolle.

Einordnung

Gute Automatisierung braucht nicht immer KI

Der größte Teil unserer Prozessautomatisierung kommt ohne Künstliche Intelligenz aus — und das ist Absicht. Berechnungen, Fristenläufe, Workflows und Schnittstellen basieren auf regelbasierter, deterministischer Logik: Gleiche Eingabe, gleiches Ergebnis — jederzeit nachvollziehbar, prüfbar und reproduzierbar. Gerade in der bAV-Administration, wo Ergebnisse revisionssicher und über Jahrzehnte konsistent sein müssen, ist das die richtige Grundlage.

KI setzen wir gezielt dort ein, wo sie echten Mehrwert bringt — etwa bei der Verarbeitung unstrukturierter Informationen. Nicht, weil es gerade alle tun.

Regelbasierte Automatisierung

Rechenlogik, Fristen, Workflows, Schnittstellen — deterministisch und auditierbar. Solche Systeme sind keine KI-Systeme im Sinne des Art. 3 Nr. 1 KI-VO und unterliegen unverändert unseren Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzstandards (ISO 27001, BSI-Grundschutz, TOMs).

KI-gestützte Automatisierung

Wo KI zum Einsatz kommt, gilt die auf dieser Seite dokumentierte Governance: Risikobewertung vor dem Einsatz, Registereintrag, Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO und lokaler Betrieb auf eigener Hardware.

Rollen & Verantwortlichkeiten

Wer bei uns Verantwortung für KI trägt

Vorstand der IT Warehouse AG

Gesamtverantwortung für den KI-Einsatz und Freigabe der KI-Richtlinie — verbindlich für alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe, einschließlich der smart!Cloud Services AG.

KI-Beauftragter

Steve Kwee, Vorstand — verantwortlich für Risikobewertung, KI-Systemregister, Schulungsprogramm und die halbjährliche Überprüfung. Kontakt: ki@it-warehouse.de

Datenschutzbeauftragter

Dietmar Niehaus, IDD Institut für Datenschutz und Datensicherheit, Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen — prüft alle KI-Einsätze mit Bezug zu personenbezogenen Daten.

Informationssicherheit

Absicherung der KI-Systeme im Rahmen unseres Informationssicherheitsmanagements — vom zertifizierten Rechenzentrum bis zur Zugriffskontrolle.

Eingesetzte KI-Systeme

Auszug aus unserem KI-Systemregister

Wir führen ein internes Register aller eingesetzten KI-Systeme mit Risikobewertung nach KI-VO. Regelbasierte Automatisierung ohne KI ist hier bewusst nicht aufgeführt — sie ist kein KI-System im Sinne der Verordnung. Der folgende Auszug zeigt die wesentlichen KI-Einsatzbereiche:

EinsatzbereichModelle & InfrastrukturRisikoklasse KI-VOTransparenzmaßnahmen
Prozessautomatisierung in der bAV-Administration (smart!bAV und weitere Anwendungen) Lokale KI-Modelle, die je nach Stand der Technik aktualisiert werden. Betrieb ausschließlich auf eigener Hardware im TÜV-NORD-zertifizierten Rechenzentrum (TSI Level 4, EN 50600 VK 3). Keine Datenübermittlung an externe KI-Anbieter. Begrenztes Risiko Kennzeichnung KI-gestützter Interaktionen und Inhalte in der Anwendung; maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte; menschliche Kontrolle bei Einzelfallentscheidungen
Softwareentwicklung Claude (Anthropic) mit Unternehmenslizenz — als Entwicklungsassistenz, kein Einsatz im Produktivbetrieb unserer Plattformen Minimales Risiko Interne Nutzungsrichtlinie; jeder Programmcode durchläuft unsere regulären Qualitätssicherungs- und Testprozesse
Kommunikation & Content-Erstellung Claude (Anthropic) mit Unternehmenslizenz — Unterstützung bei Texten und Inhalten für Website, Blog und Social Media Minimales Risiko Menschliche Prüfung und dokumentierte redaktionelle Verantwortung vor jeder Veröffentlichung (Art. 50 Abs. 4 KI-VO); vollautomatisch erzeugte Inhalte werden gekennzeichnet
Was wir nicht tun: Wir setzen keine KI-Systeme für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne des Anhangs III der KI-VO ein — insbesondere nicht für automatisierte Risikoprüfung, Bonitätsbewertung oder Personalauswahl. Ebenso verzichten wir vollständig auf die nach Art. 5 KI-VO verbotenen Praktiken.
Rollen nach der KI-Verordnung

Anbieter oder Betreiber? Unsere Rollenklärung

Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern (die ein KI-System entwickeln und bereitstellen) und Betreibern (die es beruflich einsetzen). Für jeden KI-Kontaktpunkt haben wir dokumentiert, welche Rolle wir einnehmen — und was das für Sie als Kunde bedeutet:

Eine Gruppe, eine Governance

Die IT Warehouse AG steuert die KI-Governance zentral für die gesamte Unternehmensgruppe: KI-Richtlinie, KI-Systemregister, Risikobewertung, Schulungen und Sicherheitsstandards gelten konzernweit für alle Gesellschaften. Die operative Bereitstellung von smart!bAV erfolgt durch die darauf spezialisierte smart!Cloud Services AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der IT Warehouse AG — sie ist auch Ihr Vertragspartner für smart!bAV. Für Sie heißt das: regulatorische Sicherheit aus einer Hand, mit klarem Vertragspartner und einheitlichen Standards. Die Datenschutzorganisation ist für jede Gesellschaft der Gruppe einzeln nach BSI-Grundschutz Baustein 1.5 zertifiziert.

KI-KontaktpunktUnsere RolleWas daraus folgt
KI-Funktionen in smart!bAV Anbieter und Betreiber — durch die smart!Cloud Services AG, 100%ige Tochtergesellschaft der IT Warehouse AG und Ihr Vertragspartner für smart!bAV Sie erhalten regulatorische Sicherheit aus einer Hand: Die konzernweite KI-Richtlinie und die Sicherheitsstandards der Gruppe gelten verbindlich auch für die smart!Cloud Services AG. Wir legen das System so aus, dass die Offenlegung nach Art. 50 KI-VO zur richtigen Zeit erfolgt, und weisen die Umsetzung nach.
Einsatz von smart!bAV in Ihrer Kundenkommunikation Sie als Versicherer, Makler oder Arbeitgeber sind regelmäßig Betreiber Wir stellen Ihnen die Nachweise bereit, die Sie für Ihre eigenen Betreiberpflichten benötigen: Bestätigung der Kennzeichnungsfunktionen, Registerauszug und auf Wunsch die passende Vertragsanlage (z. B. für DORA-regulierte Häuser).
Entwicklungs- und Content-Werkzeuge (Claude, Anthropic) Betreiber Nutzung nach interner Richtlinie, geschulte Mitarbeitende (Art. 4 KI-VO), Qualitätssicherung bzw. redaktionelle Prüfung aller Arbeitsergebnisse.
Kennzeichnung

So kennzeichnen wir KI-generierte Inhalte

Gemäß Art. 50 KI-VO informieren wir klar, eindeutig und barrierefrei, wenn Sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierte Inhalte wahrnehmen:

Governance-Prozesse

Wie ein KI-System bei uns in den Einsatz kommt

Bedarf & Bewertung

Jeder geplante KI-Einsatz wird beim KI-Beauftragten angemeldet und nach den Risikokategorien der KI-VO klassifiziert; bei Bezug zu personenbezogenen Daten wird der Datenschutzbeauftragte einbezogen.

Freigabe

Der Einsatz erfolgt erst nach dokumentierter Freigabe — einschließlich Rollenklärung (Anbieter/Betreiber), Transparenzmaßnahmen und ggf. vertraglicher Regelungen mit Dienstleistern.

Registereintrag

Jedes freigegebene System wird im KI-Systemregister dokumentiert: Zweck, Modelle, Risikoklasse, Verantwortliche, Transparenzmaßnahmen.

Schulung

Mitarbeitende mit KI-Kontakt werden gemäß Art. 4 KI-VO geschult — beim Onboarding, mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Systemänderungen.

Überprüfung & Vorfälle

Alle KI-Systeme werden mindestens halbjährlich überprüft (Richtlinie, Register, Kennzeichnung). Auffälligkeiten und Vorfälle werden über unseren Incident-Prozess gemeldet und ausgewertet.

Downloads & Kontakt

Dokumente und Ansprechpartner

Fragen zum KI-Einsatz

Steve Kwee, Vorstand & KI-Beauftragter der IT Warehouse Gruppe
ki@it-warehouse.de

Fragen zum Datenschutz

Dietmar Niehaus, IDD Institut für Datenschutz und Datensicherheit
Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen

Diese Seite dient der Transparenz über unseren KI-Einsatz und wird mindestens halbjährlich überprüft. Maßgeblich für vertragliche Beziehungen sind die jeweils vereinbarten Vertragsdokumente.