Auf den Punkt

  • Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 KI-VO: Wer mit Menschen über ein KI-System kommuniziert, muss das erkennbar machen. Bußgeldrahmen bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Die Pflichten für Hochrisiko-KI sind durch den Digital Omnibus verschoben: auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I).
  • Hochrisiko ist in der bAV nicht die Regel, sondern der Einzelfall: relevant sind vor allem KI-Systeme, die Beschäftigungsbedingungen beeinflussen (Anhang III Nr. 4) oder Risiken und Preise in der Lebens- und Krankenversicherung bewerten (Nr. 5 c).
  • Aufsicht seit 29. Juli 2026 nach dem KI-MIG: Bundesnetzagentur zentral, BaFin für beaufsichtigte Finanzunternehmen, für Vermittler mit Gewerbeerlaubnis die Bundesnetzagentur.
  • Was jetzt zählt: KI-Inventar, Rollen klären (Anbieter oder Betreiber), Anbieterauskünfte belegen, eigene Einordnung mit Datum und Namen dokumentieren.

Der Zeitplan: was seit wann gilt

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt gestaffelt. Der Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744, hat den Zeitplan im Juli 2026 an zwei Stellen geändert: Die Hochrisiko-Pflichten aus Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 kommen später, und die Pflicht zur KI-Kompetenz in Artikel 4 ist weicher geworden. Alles andere blieb.

DatumWas giltRelevanz für die bAV
1. August 2024KI-Verordnung tritt in Kraftnoch keine Pflichten
2. Februar 2025Verbotene Praktiken (Art. 5), KI-Kompetenz (Art. 4)Schulung aller, die KI einsetzen
2. August 2025Pflichten für Allzweck-KI-Modelle, Governance, Sanktionsregelnbetrifft vor allem Modellanbieter
27. Juli 2026Digital Omnibus in KraftArt. 4 weicher, Hochrisiko verschoben
29. Juli 2026KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) in Kraftnationale Aufsicht steht
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50)Chatbots, KI-generierte Inhalte
2. Dezember 2026Art. 50 Abs. 2 auch für BestandssystemeMarkierung synthetischer Inhalte
2. Dezember 2027Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang IIIu. a. Beschäftigung, Lebens- und Krankenversicherung
2. August 2028Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang IKI in regulierten Produkten

Wer in älteren Beiträgen „2. August 2026“ als Stichtag für alle Pflichten liest: Das war der ursprüngliche Plan. Für Hochrisiko-KI gilt er nicht mehr.

Artikel 50: Transparenzpflichten seit August 2026

Artikel 50 ist seit dem 2. August 2026 anwendbar und vom Omnibus nicht verschoben worden. Entscheidend ist, wen die einzelnen Absätze verpflichten:

Für Makler und Arbeitgeber, die ein KI-System einkaufen, heißt das: Absatz 1 und 2 erfüllt der Anbieter. Sie müssen aber belegen können, dass Sie dessen Auskunft dazu eingeholt haben. Eine einheitliche Etikettierung nach festem Muster schreibt die Verordnung nicht vor; verlangt ist Transparenz, die zur Situation passt. Orientierung geben die Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten vom 20. Juli 2026 und der freiwillige Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10. Juni 2026, den die Kommission als geeignetes Nachweisinstrument bewertet.

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Artikel 50 liegt bei bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4). Die oft zitierten 35 Mio. € oder 7 % gelten nur für verbotene Praktiken nach Artikel 5.

Hochrisiko-KI in der bAV: was darunter fällt und was nicht

Hochrisiko ist keine Eigenschaft der bAV, sondern eines konkreten KI-Systems und seines Zwecks. Zwei Bereiche aus Anhang III sind für die betriebliche Vorsorge einschlägig:

Zwei Abgrenzungen werden in der Praxis oft übersehen:

AnwendungErste Einordnung
Chatbot beantwortet Fragen zu Anwartschaften im Mitarbeiterportalkein Hochrisiko, aber Artikel 50 Abs. 1
KI liest Gehaltsabrechnungen oder Bescheinigungen aus, Mensch prüftin der Regel kein Hochrisiko (vorbereitende Aufgabe)
Regelbasierte Anwartschaftsberechnung im Rechenkernin der Regel kein KI-System
KI schlägt Beschäftigten individuell Versorgungsbausteine vorprüfen, je nach Einfluss auf Arbeitsbedingungen
KI entscheidet über Zugang zu arbeitgeberfinanzierten Leistungen oder bewertet Beschäftigtewahrscheinlich Hochrisiko (Anhang III Nr. 4)
KI-gestützte Risikobewertung oder Tarifierung in Leben oder bKVwahrscheinlich Hochrisiko (Anhang III Nr. 5 c)

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Sie zeigt aber, wo genauer hingesehen werden muss. Für hochriskante Systeme gelten ab Dezember 2027 unter anderem Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und für Betreiber die Pflichten aus Artikel 26.

KI-Kompetenz nach Artikel 4: was nach dem Omnibus bleibt

Seit dem Omnibus verlangt Artikel 4 nicht mehr, ein bestimmtes Kompetenzniveau sicherzustellen. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz ergreifen, ohne dass ein individuelles Niveau garantiert sein muss. Das ist eine Erleichterung, aber keine Abschaffung.

Praktisch bleibt Schulung der einfachste Nachweis, dass Maßnahmen ergriffen wurden: Wer mit KI-Systemen arbeitet, sollte deren Grenzen, typische Fehler und den Umgang mit personenbezogenen Daten kennen. Für die Dokumentation reicht ein schlankes Verzeichnis, wer wann zu welchem System geschult wurde. Wir bieten dafür einen ZFU-zugelassenen Fernlehrgang zur KI-Kompetenz an (Reg.-Nr. 76019).

Wer beaufsichtigt: Bundesnetzagentur, BaFin und KI-MIG

Das KI-Marktüberwachungsgesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es verteilt die Zuständigkeiten so:

In einem Versicherungsunternehmen können beide Behörden zugleich zuständig sein: Nutzt ein Finanzunternehmen KI etwa in der Personalabteilung, ist laut BaFin die Bundesnetzagentur zuständig. Für den Nachweis zählt deshalb die eigene, dokumentierte Einordnung: welches System, welche Rolle, welche Behörde, mit Datum und Namen.

DORA und die BaFin-Orientierungshilfe

Unabhängig von der KI-Verordnung behandelt die BaFin KI seit ihrer Orientierungshilfe vom 18. Dezember 2025 als IKT-Risiko im Sinne von DORA. Für Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds heißt das: KI-Systeme gehören ins IKT-Risikomanagement, in die Vorfallmeldung und ins Drittparteienmanagement, über den gesamten Lebenszyklus. Wie das in der Praxis aussieht, erläutern Mario Pustan und Dietmar Niehaus im Fachinterview zur BaFin-Orientierungshilfe. Für die Exit-Strategie bei ausgelagerten bAV-Plattformen bietet DORA ExitProof einen technischen Nachweis.

Was Makler und Vermittler jetzt tun sollten

  1. Eigene Tools erfassen. Welche KI nutzen Sie selbst, etwa für Angebotsvergleiche, E-Mails, Gesprächsnotizen oder Kundenchat? Für jedes Tool: Anbieter, Zweck, verarbeitete Daten.
  2. Rolle klären. Setzen Sie ein eingekauftes System ein, sind Sie Betreiber. Bauen oder konfigurieren Sie ein System so, dass es unter Ihrem Namen läuft, können Sie selbst Anbieter sein.
  3. Anbieterauskunft einholen und ablegen. Für Chatbots und generative Tools: Wie erfüllt der Anbieter Artikel 50 Abs. 1 und 2? Die schriftliche Auskunft gehört in Ihre Unterlagen.
  4. Eigene Einordnung dokumentieren. Drei Sätze je System genügen: Ist es ein KI-System? Fällt es unter Anhang III oder greift Artikel 6 Abs. 3? Welche Behörde ist zuständig? Dazu Datum und Name.
  5. Schulen. Alle, die mit KI arbeiten, kurz und nachweisbar einweisen (Artikel 4).
  6. Mandanten aktiv ansprechen. Arbeitgeber setzen oft schon KI in HR- und bAV-Software ein, ohne es zu wissen. Wer hier strukturiert nachfragt, berät über das Produkt hinaus.

Was Arbeitgeber und Versorgungsträger tun sollten

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act seit August 2026 vollständig?

Nein. Seit dem 2. August 2026 gelten vor allem die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten nach dem Digital Omnibus erst ab 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I).

Ist eine bAV-Verwaltungssoftware automatisch Hochrisiko-KI?

Nein. Regelbasierte Berechnungen sind in der Regel gar kein KI-System. Hochriskant kann ein System werden, wenn es KI nutzt, um über Arbeitsbedingungen oder Leistungen für Beschäftigte zu entscheiden, oder wenn es Risiken und Preise in der Lebens- oder Krankenversicherung bewertet.

Muss ein Chatbot im Mitarbeiterportal gekennzeichnet werden?

Ja, nach Artikel 50 Abs. 1 muss erkennbar sein, dass man mit einer KI kommuniziert, sofern das nicht offensichtlich ist. Die Pflicht trifft den Anbieter; der Arbeitgeber als Betreiber sollte dessen Auskunft dazu ablegen.

Welche Behörde ist für Versicherungsmakler zuständig?

Für Vermittler mit Erlaubnis nach der Gewerbeordnung ist nach dem KI-MIG die Bundesnetzagentur zuständig, nicht die BaFin.

Gilt die Schulungspflicht nach Artikel 4 noch?

In abgeschwächter Form. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen; ein bestimmtes Niveau muss nicht mehr garantiert werden. Eine dokumentierte Schulung bleibt der einfachste Nachweis.

Quellen und Weiterlesen

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage für die Praxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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