Auf den Punkt

  • Seit dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten des EU AI Act verbindlich – Bußgelder bis 35 Mio. Euro oder 7 % des Jahresumsatzes drohen bei Verstößen
  • KI-Systeme, die Anwartschaften berechnen, Versorgungspläne zuordnen oder Opt-Out-Prozesse steuern, gelten typischerweise als Hochrisiko-KI mit verschärften Anforderungen
  • BaFin stuft KI als operationelles IKT-Risiko ein – relevant für alle Pensionskassen, Versorgungswerke und bAV-Träger
  • Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme gelten die vollen Pflichten erst ab Dezember 2027 – die Zeit sollte aktiv für Governance-Aufbau genutzt werden
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EU AI Act in der bAV: Was Makler und Vermittler jetzt wissen müssen

Dieser Podcast wurde automatisch mit KI-Stimmen generiert.


Transparenzpflichten gelten ab sofort

Seit dem 2. August 2026 sind Transparenz- und Governance-Anforderungen des EU AI Act unmittelbar bindend. Konkret heißt das: Überall dort, wo ein KI-System mit Mitarbeitenden oder Versorgungsberechtigten interagiert – etwa über Chatbots im bAV-Self-Service-Portal oder KI-gestützte Informationssysteme – muss klar erkennbar sein, dass es sich um ein KI-System handelt. Verstöße sind keine Bagatelle mehr: Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes stehen im Raum.

Die Digital-Omnibus-Verordnung hat die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme allerdings gestreckt: Eigenständige Hochrisiko-Systeme müssen erst ab Dezember 2027 vollständig konform sein, eingebettete ab August 2028. Das schafft Luft – aber nur, wenn sie genutzt wird.

Welche bAV-Anwendungen gelten als Hochrisiko?

Die Einordnung ist entscheidend für den Beratungsalltag. Als Hochrisiko-KI gelten typischerweise Systeme, die:

Für solche Systeme gelten strenge Anforderungen: Datenqualität, Erklärbarkeit der Modelle, umfangreiche Dokumentation und zwingend menschliche Aufsicht. Eine EU-Konsultation zur genauen Abgrenzung läuft noch bis Ende Juli 2026 – das Ergebnis wird die Praxis unmittelbar beeinflussen.

BaFin und Bundesnetzagentur: Doppelte Aufsicht beachten

Die BaFin ist für KI-Systeme zuständig, die direkt mit regulierten Finanztätigkeiten verknüpft sind – also auch für bAV-relevante Berechnungs- und Verwaltungssysteme bei Pensionskassen und Versorgungswerken. Parallel fungiert die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde für alle anderen Bereiche, etwa allgemeine HR-Tools. Makler, die Lösungen empfehlen, die beides berühren, sollten prüfen, welche Behörde zuständig ist – oder ob beide Aufsichtsrechte geltend machen können.

Die BaFin behandelt KI außerdem als operationelles IKT-Risiko im Sinne von DORA. Das bedeutet für bAV-Träger: KI-Systeme brauchen Resilienzkonzepte, Vorfallmeldeprozesse und Lifecycle-Management – nicht nur eine Datenschutzfolgeabschätzung.

Agentic AI in der bAV: Chance mit regulatorischen Leitplanken

Auf der Handelsblatt Jahrestagung bAV 2026 steht unter anderem das Thema „Agentic AI" auf der Agenda – KI-Agenten, die Versorgungsberechtigten rund um die Uhr Auskunft geben, ohne Warteschleife. Die aba startet im September 2026 eine eigene Weiterbildungsreihe zu KI in der bAV für VAG-regulierte Versorgungsträger. Beide Formate zeigen: Die Branche nimmt das Thema ernst. Makler sollten mithalten – und wissen, was sie empfehlen.


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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung moderner KI-Tools recherchiert und erstellt. Die redaktionelle Verantwortung und finale Ausarbeitung liegen selbstverständlich bei uns – human in the loop! Denn gute Inhalte entstehen im Zusammenspiel von Technologie und Erfahrung.

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