Auf den Punkt
- Seit dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten des EU AI Act verbindlich – Bußgelder bis 35 Mio. Euro oder 7 % des Jahresumsatzes drohen bei Verstößen
- KI-Systeme, die Anwartschaften berechnen, Versorgungspläne zuordnen oder Opt-Out-Prozesse steuern, gelten typischerweise als Hochrisiko-KI mit verschärften Anforderungen
- BaFin stuft KI als operationelles IKT-Risiko ein – relevant für alle Pensionskassen, Versorgungswerke und bAV-Träger
- Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme gelten die vollen Pflichten erst ab Dezember 2027 – die Zeit sollte aktiv für Governance-Aufbau genutzt werden
EU AI Act in der bAV: Was Makler und Vermittler jetzt wissen müssen
Dieser Podcast wurde automatisch mit KI-Stimmen generiert.
Transparenzpflichten gelten ab sofort
Seit dem 2. August 2026 sind Transparenz- und Governance-Anforderungen des EU AI Act unmittelbar bindend. Konkret heißt das: Überall dort, wo ein KI-System mit Mitarbeitenden oder Versorgungsberechtigten interagiert – etwa über Chatbots im bAV-Self-Service-Portal oder KI-gestützte Informationssysteme – muss klar erkennbar sein, dass es sich um ein KI-System handelt. Verstöße sind keine Bagatelle mehr: Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes stehen im Raum.
Die Digital-Omnibus-Verordnung hat die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme allerdings gestreckt: Eigenständige Hochrisiko-Systeme müssen erst ab Dezember 2027 vollständig konform sein, eingebettete ab August 2028. Das schafft Luft – aber nur, wenn sie genutzt wird.
Welche bAV-Anwendungen gelten als Hochrisiko?
Die Einordnung ist entscheidend für den Beratungsalltag. Als Hochrisiko-KI gelten typischerweise Systeme, die:
- Mitarbeitende automatisch Versorgungsplänen zuordnen
- Anwartschaften berechnen oder prognostizieren
- Opt-Out-Verfahren steuern
- über den Zugang zu bAV-Leistungen entscheiden
Für solche Systeme gelten strenge Anforderungen: Datenqualität, Erklärbarkeit der Modelle, umfangreiche Dokumentation und zwingend menschliche Aufsicht. Eine EU-Konsultation zur genauen Abgrenzung läuft noch bis Ende Juli 2026 – das Ergebnis wird die Praxis unmittelbar beeinflussen.
BaFin und Bundesnetzagentur: Doppelte Aufsicht beachten
Die BaFin ist für KI-Systeme zuständig, die direkt mit regulierten Finanztätigkeiten verknüpft sind – also auch für bAV-relevante Berechnungs- und Verwaltungssysteme bei Pensionskassen und Versorgungswerken. Parallel fungiert die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde für alle anderen Bereiche, etwa allgemeine HR-Tools. Makler, die Lösungen empfehlen, die beides berühren, sollten prüfen, welche Behörde zuständig ist – oder ob beide Aufsichtsrechte geltend machen können.
Die BaFin behandelt KI außerdem als operationelles IKT-Risiko im Sinne von DORA. Das bedeutet für bAV-Träger: KI-Systeme brauchen Resilienzkonzepte, Vorfallmeldeprozesse und Lifecycle-Management – nicht nur eine Datenschutzfolgeabschätzung.
Agentic AI in der bAV: Chance mit regulatorischen Leitplanken
Auf der Handelsblatt Jahrestagung bAV 2026 steht unter anderem das Thema „Agentic AI" auf der Agenda – KI-Agenten, die Versorgungsberechtigten rund um die Uhr Auskunft geben, ohne Warteschleife. Die aba startet im September 2026 eine eigene Weiterbildungsreihe zu KI in der bAV für VAG-regulierte Versorgungsträger. Beide Formate zeigen: Die Branche nimmt das Thema ernst. Makler sollten mithalten – und wissen, was sie empfehlen.
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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung moderner KI-Tools recherchiert und erstellt. Die redaktionelle Verantwortung und finale Ausarbeitung liegen selbstverständlich bei uns – human in the loop! Denn gute Inhalte entstehen im Zusammenspiel von Technologie und Erfahrung.
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