Neun Tage nach dem Start von Artikel 50: keine Aufsichtsmitteilung, kein Fall. Bewegt hat sich das KI-Marktüberwachungsgesetz — und mit ihm eine dritte Behörde, von der die meisten Makler noch nie gehört haben.
Neun Tage nach dem Start von Artikel 50 der KI-Verordnung ist die Bilanz nüchtern: keine Aufsichtsmitteilung, keine Verbandswarnung, kein Fall. Bewegt hat sich etwas anderes — das KI-Marktüberwachungsgesetz wurde am 28. Juli verkündet und ist seit dem 29. Juli in Kraft. Aus „wird kommen" ist „gilt" geworden, und im Text steht ein Satz, der beim letzten Mal noch fehlte.
Thema eins: die Frühstartrente, am Mittwoch im Kabinett. Der Referentenentwurf des Finanzministeriums vom 21. Juli sieht den Start zum 1. Januar 2027 vor, gefördert wird zunächst der Jahrgang 2020; zehn Euro im Monat vom Staat, bis zu 1.440 Euro pro Kind. Der viel diskutierte „Ein-Prozent-Deckel" ist keine Gebührenquote, sondern eine Effektivkostenquote — dieselbe Logik, die die bAV seit Jahren kennt. Neu ist nicht die Zahl. Neu ist der Ort, an dem sie steht: nicht länger auf Seite drei eines Beiblatts, sondern in der Tagesschau.
Thema zwei: eine dritte Behörde. Der Bundestag hat im KI-Marktüberwachungsgesetz ausdrücklich klargestellt, dass für Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach der Gewerbeordnung — Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Honorarberater — nicht die BaFin zuständig ist, sondern die Bundesnetzagentur. Raus aus der Marktüberwachung, nicht raus aus den Pflichten. In einem Versicherungshaus sind beide Behörden zugleich zuständig: Tarifierung bei der BaFin, Recruiting bei der Bundesnetzagentur — so hat es die BaFin am Tag des Inkrafttretens selbst durchbuchstabiert.
Thema drei: das KoKIVO bei der Bundesnetzagentur, das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung. Für Unternehmen gibt es Kontaktformular, FAQ, Prüfleitfaden und Factsheets — aber keine verbindliche Auskunft. Wer dort anfragt, bekommt Orientierung, keine Deckung. Der Nachweis, der zählt, ist die eigene Auslegung: drei Sätze, mit Datum und einem Namen. Erst das Material lesen, dann entscheiden, dann aufschreiben — in dieser Reihenfolge spart es Geld.