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Zurück zu Regulatorik & Realität Folge 11 · 29.09.2026

Die Förderung wächst mit. Aber wer merkt es?

Der Bundesrechnungshof wollte die Geringverdienerförderung in der bAV abschaffen, jetzt baut der Gesetzgeber sie aus. Was davon beim Arbeitgeber und beim Beschäftigten ankommt — und welche neue Frage im Januar auf HR zukommt.

13:11 Min Mario Pustan Hamburg
Folge 11 29.09.2026

Die Förderung wächst mit. Aber wer merkt es?

Der Rechnungshof wollte sie abschaffen. Der Gesetzgeber baut sie aus.

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Shownotes

Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, den Förderbetrag für Geringverdiener in der betrieblichen Altersversorgung abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2027 wird er stattdessen ausgebaut. In dieser Folge geht es darum, was davon tatsächlich bei Arbeitgebern und Beschäftigten ankommt.

Thema eins: Was der Rechnungshof gefunden hat. § 100 EStG erlaubt Arbeitgebern, einen Teil ihres zusätzlichen bAV-Beitrags für Geringverdiener über die Lohnsteuer zu refinanzieren. 2023 wurden so 200 Millionen Euro einbehalten. Genutzt wird der Förderbetrag laut Bundesrechnungshof von knapp 5 Prozent aller Arbeitgeber, erreicht werden knapp 14 Prozent aller Geringverdiener. Der Rechnungshof sieht Mitnahmeeffekte, hält die Regelung für fehleranfällig und hat ihre Abschaffung empfohlen. Das BRSG II geht den anderen Weg: Ab 2027 steigt der Höchstbetrag von 288 auf 360 Euro, und die Einkommensgrenze ist nicht mehr fest 2.575 Euro, sondern 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Nach dem Referentenentwurf der Rechengrößen 2027 wären das rechnerisch 3.186 Euro im Monat — Kabinett und Bundesrat müssen die Werte noch beschließen. Die Bundesregierung erwartet mittelfristig rund 400.000 zusätzliche Geförderte.

Thema zwei: Wo die Kette reißen kann. Die neue Grenze macht mehr Menschen förderfähig. Einen Vertrag erzeugt sie nicht. Dazwischen liegen Lohnsoftware, Arbeitgeber und Makler. Die Frage für die IT: Wo steht bei euch die 2.575 noch als Konstante im Code? Und die Frage für die Führung: Wer würde es merken, wenn sie da noch steht?

Thema drei: Das Altersvorsorgedepot und die Frage an HR. Ab Januar treffen beim Beschäftigten zwei geförderte Welten aufeinander. Die Frage „Was soll ich nehmen?" landet in der Personalabteilung. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu eine klare Linie gezogen: keine Pflicht, von sich aus auf die Entgeltumwandlung hinzuweisen (2014). Aber wer Auskunft gibt, muss richtig, eindeutig und vollständig informieren (2020). HR sollte erklären können, was im eigenen Haus gilt — und wissen, wo Information endet und regulierte Beratung beginnt.

Zum Schluss die Zusage aus Folge 10: Der Bundesrat hat am 25. September seine Stellungnahme zur Frühstartrente beschlossen. Alle fünf Empfehlungen seiner Ausschüsse stehen darin, auch die Prüfbitte, Ansprüche mit 18 in ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft zu überführen. Federführend im Bundestag ist jetzt der Finanzausschuss.

Diese Woche konkret: Die Lohnsoftware prüfen — ist die Grenze für den Förderbetrag ab Januar dynamisch hinterlegt oder noch als fester Betrag? Den Bestand durchgehen: Welche Firmenkunden haben Beschäftigte zwischen der alten und der neuen Grenze, und zahlt dort schon jemand die 240 Euro? Und einen kurzen, mit Makler oder Berater abgestimmten Text für HR vorbereiten, bevor die erste Frage zum Altersvorsorgedepot kommt.

Kapitel

  • 00:11Cold Open: Abschaffen oder ausbauen?
  • 01:36Was der Rechnungshof gefunden hat
  • 04:36Wo die Kette reißen kann
  • 07:12Das Altersvorsorgedepot und die Frage an HR
  • 10:09Die Länder, die Streitfrage und Ausblick

Links & Quellen

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