Die Rente wird konkret — die bAV bleibt vage. Eine Woche, zwei Dokumente und die Frage: Wann wird aus guter Absicht ein belastbarer Prozess?
Eine Woche, zwei Dokumente — und eine Frage: Wann wird aus guter Absicht ein belastbarer Prozess? Die Alterssicherungskommission legt 33 Empfehlungen vor. Das Ergebnis fällt für die beiden Säulen sehr unterschiedlich aus: Die gesetzliche Rente bekommt einen festen Mechanismus — eine Kapitalrente von 2 Prozent —, während die betriebliche Altersversorgung lediglich einen Sozialpartner-Dialogauftrag erhält (Empfehlungen 29 und 30). Die Rente wird konkret, die bAV bleibt vage.
Dazu: Was die staatliche ZFU-Zulassung für KI-Schulungen rechtlich bedeutet — vom Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) über die BGH-Rechtsprechung zur B2B-Geltung bis zur Nichtigkeitsfolge nach § 7 — und wie das mit der KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 KI-VO zusammenhängt. Zum Schluss die Halbjahresbilanz: § 212 VVG (Stichtag 1. Juli), Artikel 50 KI-VO (2. August, noch 38 Tage), die DORA-Exit-Fähigkeit und der verschärfte BaFin-Ton. Der rote Faden des ersten Halbjahres 2026: Aus „wir sollten" wird „wir müssen nachweisen".