Auf den Punkt

  • EU-Digital-Omnibus verschiebt Hochrisiko-KI-Pflichten auf Dezember 2027, aber Transparenz- und Governance-Anforderungen greifen bereits ab August 2026
  • BRSG II und EU-AI-Act kollidieren: bAV-Digitalisierung muss KI-Compliance von Anfang an mitdenken
  • Neue EIOPA-Grundsätze und BaFin-Erwartungen verschärfen Governance-Anforderungen für KI in Versicherung und Altersversorgung
  • Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Aufsichtsbehörde – AI-Sandboxes für innovative bAV-Projekte verfügbar
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KI-Regulierung und betriebliche Vorsorge: Was HR-Entscheider nach den Mai-Entwicklungen 2026 beachten müssen

Dieser Podcast wurde automatisch mit KI-Stimmen generiert.

Entlastung bei Hochrisiko-KI, aber neue Transparenzpflichten ab August

Die politische Einigung zum EU-Digital-Omnibus vom 7. Mai 2026 bringt zunächst gute Nachrichten: Die strengen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme – etwa automatisierte Personalentscheidungen oder bAV-Berechnungen – verschieben sich vom August 2026 auf Dezember 2027. Das schafft Planungssicherheit für laufende Digitalisierungsprojekte.

Jedoch greifen bereits ab August 2026 die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI-Acts. Konkret bedeutet dies für HR-Systeme: Mitarbeitende müssen klar erkennen können, wenn sie mit KI-basierten Chatbots interagieren oder KI-generierte Empfehlungen zur Betriebsrente erhalten. Diese Kennzeichnungspflicht erfasst alle digitalen Self-Service-Portale und automatisierten Beratungstools.

BRSG II trifft auf KI-Regulierung: Neue Herausforderungen für die bAV

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) setzt stark auf Digitalisierung und Opt-Out-Modelle, um die bAV-Verbreitung zu steigern. Gleichzeitig stuft der AI-Act viele dieser automatisierten Prozesse als Hochrisiko ein, wenn sie über Zugang zu Sozialleistungen oder Entgeltbestandteilen entscheiden.

Besonders kritisch sind KI-gestützte Systeme, die:

Viele Unternehmen unterschätzen dabei die KI-Komponenten ihrer HR- und bAV-Software. Integrierte Plattformen nutzen oft Machine-Learning-Modelle für Datenbereinigung, Anomalieerkennung oder Prognosen, ohne dass dies den Anwendern bewusst ist.

Verschärfte Governance durch EIOPA und BaFin

Die Europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat im Februar 2025 neue Governance-Grundsätze für KI in Versicherungsunternehmen und Pensionseinrichtungen vorgelegt. Diese ergänzen die deutschen MaGo-Vorgaben der BaFin und schaffen einen mehrschichtigen Compliance-Rahmen.

Zentrale Anforderungen umfassen:

Praktische Handlungsempfehlungen

HR-Entscheider sollten jetzt handeln: Zunächst gilt es, alle KI-Use-Cases in HR-Systemen, bAV-Plattformen und Krankenversicherungs-Software zu identifizieren. Dabei sind auch "versteckte" KI-Funktionen in Standardsoftware zu berücksichtigen.

Der zweite Schritt ist die Bewertung dieser Systeme nach AI-Act-Kriterien: Welche fallen unter Hochrisiko-Kategorien? Welche benötigen Transparenz-Kennzeichnung? Welche Governance-Strukturen sind erforderlich?

Das deutsche KI-Durchführungsgesetz (KI-MIG) etabliert die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde und schafft AI-Sandboxes für innovative Projekte. Unternehmen mit ambitionierten bAV-Digitalisierungsvorhaben können diese nutzen, um regulatorische Unsicherheiten vor dem Produktiveinsatz zu klären.

Die Zeitverschiebung durch den Digital-Omnibus bietet wertvolle Monate für den strukturierten Aufbau der KI-Governance. Wer diese Gelegenheit nutzt, kann die bAV-Reform des BRSG II erfolgreich mit den neuen KI-Anforderungen verknüpfen und dabei Effizienzgewinne realisieren, ohne Compliance-Risiken einzugehen.


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